Informationen für private Haushalte zu Elektro- und Elektronikaltgeräten
Die Elektroaltgeräteverordnung, BGBl. II Nr. 121/2005 idgF, verpflichtet Hersteller, Importeure, Versandhändler, Letztvertreiber und Eigenimporteure zur Umsetzung von Maßnahmen.
Damit wird die WEEE-Richtlinie (Infos und FAQs auf der Internetseite der Europäischen Kommission) und die ROHS-Richtlinie (Schadstoffbeschränkungen – Infos und FAQs dazu auf Internetseite der Europäischen Kommission) sowie die RegistrierungsVO in nationales Recht umgesetzt.
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst:
Getrennte Sammlung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr benötigt werden, gelten als Altgeräte. Besitzer von Altgeräten müssen sie getrennt vom Restmüll entsorgen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen an einer öffentlichen Sammelstelle abgegeben werden.
Batterien, Akkus und Lampen
Batterien, Akkus und Lampen, die in Geräten nicht fest verbaut sind, sollten aus Sicherheitsgründen vor der Abgabe des Altgeräts entnommen werden.
Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
Jeder Händler, der Elektroartikel in seinem Sortiment führt und über eine Verkaufsfläche von mindestens 150qm verfügt, ist verpflichtet, bei Verkauf eines Neugerätes ein gleichartiges Altgerät des Käufers, so gewünscht, kostenlos zurückzunehmen (1:1-Regelung). Dies gilt auch für Einrichtungsfachhändler, wenn sie beispielsweise Küchen mit Elektrogeräten verkaufen. Eine Ausnahme gibt es nur für „kleine“ Händler (Verkaufsfläche unter 150m²), die mittels Aushang informieren, dass sie keine Elektrogeräte zurücknehmen.
Unternehmen, die Elektro-/Elektronikgeräte oder Batterien in Verkehr bringen, müssen an einem Sammel- und Verwertungssystem wie der ERA GmbH teilnehmen, wenn es sich um sogenannte "Haushaltsgeräte" oder bei Batterien um sogenannte "Gerätebatterien" handelt.
PBS Austria beteiligt sich an ERA und hat für die Sammlung und Verwertung dieser Abfälle bereits bezahlt. Elektroaltgeräte bringen Sie daher am besten zu einer öffentlichen Sammelstelle, an denen diese kostenlos übernommen werden. Nähere Informationen über diese Sammelstelle erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Abfallverband.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte können sensible personenbezogene Daten enthalten, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnikgeräte wie Computer und Smartphones. Jeder Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ordnungsgemäß zu löschen.
Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, das regelmäßig auf Elektro- und Elektronikgeräten zu finden ist, kennzeichnet, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom Restmüll erfasst werden muss.
Hinweis zur Abfallvermeidung
Gemäß der EU-Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen zur Abfallvermeidung Vorrang vor Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen. Im Falle von Elektro- und Elektronikgeräten umfassen Abfallvermeidungsmaßnahmen insbesondere die Reparatur defekter Geräte zur Verlängerung ihrer Lebensdauer und den Verkauf funktionsfähiger gebrauchter Geräte anstelle der Entsorgung. Entsprechend den Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) und des Abfallwirtschaftsgesetzes enthält der Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) ein Abfallvermeidungsprogramm. Ziel des Programms ist, durch die Reduktion der Schadstoffe in den Abfällen, durch die Verringerung der Abfallmassen und durch eine effiziente Förderung der Verwertung von Abfällen zu einer gesunden Umwelt sowie zu einer nachhaltigen, Ressourcen schonenden Kreislaufwirtschaft Österreichs beizutragen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/abfall/abfallvermeidung